Rechtsprechung
SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Untersuchungsgefangenen auf Gewährung eines Barbetrags zur Bestreitung des Lebensunterhalts; Justizvollzugsanstalt oder Untersuchungshaftanstalt als eine stationäre Einrichtung i.S.d. § 7 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in der bis zum 31. Juli ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Haft im Untersuchungsgefängnis, Bewertung erbrachter Sachleistungen
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch …
Auszug aus SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05
Bereits zur Rechtslage unter dem Bundessozialhilfegesetz vor Inkrafttreten des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch war anerkannt, dass eine Justizvollzugsanstalt oder eine Untersuchungshaftanstalt nicht zu den stationären Einrichtungen gehört (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38.92 -, FEVS 44, 225; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 -, FEVS 43, 241). - LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2005 - L 9 B 260/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …
Auszug aus SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05
Vielmehr kann, weil das Zweite Buch Sozialgesetzbuch keine eigenständige Definition der stationären Einrichtung enthält, auf die Vorschrift des § 13 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - zurückgegriffen werden (LSG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2005 - L 9 B 260/05 SO ER -), wonach stationäre Einrichtungen solche Einrichtungen sind, in denen Leistungsberechtigte leben und die erforderlichen Hilfen erhalten, § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Einrichtungen sind dabei all diejenigen, die der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach diesem Buch zu deckenden Bedarfen oder der Erziehung dienen, § 13 Abs. 2 SGB XII. Dazu indes gehören Untersuchungshaftanstalten nicht. - OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90
Taschengeld für Untersuchungsgefangene; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe; …
Auszug aus SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05
Bereits zur Rechtslage unter dem Bundessozialhilfegesetz vor Inkrafttreten des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch war anerkannt, dass eine Justizvollzugsanstalt oder eine Untersuchungshaftanstalt nicht zu den stationären Einrichtungen gehört (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38.92 -, FEVS 44, 225; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 -, FEVS 43, 241). - SG Schleswig, 25.05.2005 - S 3 AS 173/05
Auszug aus SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05
Auf einen vom Kläger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erwirkten Beschluss des SG Schleswig vom 25. Mai 2005 hin (S 3 AS 173/05 ER), mit dem der Beklagte für den Zeitraum zwischen dem 11. Mai 2005 und dem 25. Mai 2005 zur Gewährung eines Taschengeldes in Höhe von 14, 52 Euro verpflichtet worden war, bewilligte der Beklagte dem Kläger mit Bescheid vom 16. Juni 2005 auch für den Zeitraum zwischen dem 01. Februar 2005 und dem 16. März 2005 Leistungen in Höhe von 46, 00 Euro, behielt mangels Vorliegens einer Bankverbindung die bewilligte Leistung aber zunächst ein.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
Sozialhilfe
Insbesondere scheidet eine Ableitung des insoweit bestehenden Geldbedarfs durch Herausnahme einzelner regelsatzrelevanter Abteilungen der für die Regelsatzbemessung maßgeblichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus (vgl. aber SG Schleswig, Urteil vom 24.05.2006 - S 5 AS 985/05). - SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
Anspruch eines Obdachlosen auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Taschengeld …
Eine Ableitung des insoweit bestehenden Geldbedarfs durch Herausnahme einzelner regelsatzrelevanter Abteilungen der für die Regelsatzbemessung maßgeblichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe scheide aus (a.A. SG Schleswig Urteil 24.5.2006 -S 5 AS 985/05-; vgl. auch SG Schleswig Urteil vom 19.4.2013 -S 12 SO 176/11-), denn die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die allein Bedarfe von nicht Inhaftierten betreffe, lasse keine Rückschlüsse auf Bedarfe zu, die in der besonderen Situation einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zu berücksichtigen sind. - LSG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - L 3 ER 144/07
Eine weniger als sechs Monate andauernde Unterbringung in einer …
Dies auch deswegen, um eine Unterversorgung in anderen Bereichen zu verhindern (vgl. SG Schleswig, Urteil vom 24.05.2006 - S 5 AS 985/05). - SG Schleswig, 19.04.2013 - S 12 SO 176/11
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt - …
Es werde Bezug genommen auf das Urteil der 5. Kammer vom 24.05.2006 mit dem Aktenzeichen S 5 AS 985/05.